Das Fondssparen ist eine Variante der Geldanlange, die mehr und mehr an Attraktivität gewinnt und auch unter vielen Kleinanlegern eine immer größere Beliebtheit erlangt. Spätestens seit es möglich ist, das Fondssparen auch in Verbindung mit der Riester Rente zu nutzen, haben es sehr viele neue Anleger für sich entdeckt. Dies ist Grund genug, sich einmal näher mit diesem Thema zu beschäftigen und dem interessierten Leser die wichtigsten Informationen hierzu zukommen zu lassen.
Fondssparen kann man auf unterschiedliche Art und Weise
Wer sich für das Fondssparen entscheidet, kann wählen, ob der lieber einen Fondssparplan nutzen möchte, oder gleich für eine bestimmte feste Summe Fondsanteile erwerben möchte. Der Fondsparplan funktioniert so, dass der Anleger jeden Monat einen festen Betrag einzahlt, für den dann entsprechend Fondsanteile gekauft werden. Gerade Kleinanleger dürften diese Variante bevorzugen, da man hier auch mit einer regelmäßigen kleinen Einzahlung irgendwann einen beachtlichen Betrag zusammenbekommt und zudem einige Vorteile nutzen kann.
Mit dem Fondssparplan den Cost Average Effekt nutzen
Ein großer Vorteil des Fondssparplans liegt darin, dass man nicht einmal Fondanteile zu einem festen Kurs kauft, sondern jeden Monat neue Anteile zu den jeweiligen Tageskursen erwirbt und damit bei hohen Kursen weniger Anteile kauft, was sich bei niedrigen Kursen jedoch wieder ausgleicht. Somit umgeht man starke Kursschwankungen und erhält seine Anteile letztlich zu einem Durchschnittskurs eines sehr langen Zeitraums. Dieses Phänomen wird Cost Average Effekt genannt und macht das Fondssparen zu einer etwas planbareren Geldanlage, da man die starken Schwankungen umgeht.
Fondssparen kann auch für Kleianleger interessant sein
Insgesamt betrachtet ist das Fondssparen also durchaus auch eine Option für Kleinanleger, die ein bisschen mehr Risiko eingehen wollen, als beim Tages- oder Festgeld. Wer das Fondssparen im Übrigen mit der Riester Rente kombiniert, erhält am Ende der Laufzeit immerhin den momentan gültigen Garantiezins, der laut dem Gesetzgeber ausgezahlt werden muss.
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